Schulordnung

Ohne allgemeinverbindliche Strukturen funktioniert kein Zusammenleben. Aus diesem Grund legen wir Wert auf die Einhaltung unserer Regeln. Alle am Schulleben Beteiligten tragen mit ihrem Verhalten zu einem friedlichen, wertschätzenden und geregelten Miteinander bei. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich darüber hinaus schriftlich, ihren persönlichen Beitrag in diesem Sinne zu leisten.

Präambel

Wir sind in der Schule eine große Gemeinschaft, die täglich viele Stunden zusammen lebt und arbeitet. Dafür sind Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit notwendige Voraussetzungen. Wir hören einander zu, lösen Konflikte gewaltfrei und übernehmen Verantwortung für das gemeinsame Schulleben. Alle verpflichten sich dazu. Jeder hat ein Recht auf ungestörten Unterricht und friedvolle Pausen.

Schulordnung

Schulweg

  1. Ich nehme den direkten Schulweg; nur dann bin ich bei Unfällen versichert.
  2. Fahrzeuge werden ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen angeschlossen.
  3. Komme ich als Fahrschüler/Fahrschülerin früher als zur ersten Unterrichtsstunde, darf ich mich bei schlechtem Wetter im Klassenraum aufhalten.

Allgemeine Regeln

  1. Wir sind eine gewaltfreie Schule. Anwendung von Gewalt kann zu sofortigem Ausschluss vom Unterricht führen. Ich bringe keine Drogen, Tabakwaren, Alkohol und gefährliche Mittel oder Gegenstände mit (z.B. Feuerzeuge, Streichhölzer, Messer, Waffen).
  2. Ich bin für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verantwortlich. Dazu gehört beispielsweise die ordnungsgemäße Durchführung des Sammeldienstes.
  3. Ich gehe mit dem Schuleigentum pfleglich um und respektiere das Eigentum der anderen. Für durch mich verursachte Schäden komme ich auf.
  4. Ich tobe und lärme nicht im Gebäude und auf den Gängen.
  5. Ich kaue auf dem Schulgelände kein Kaugummi.
  6. Ich werfe keine Schneebälle.
  7. Ich schalte elektronische Geräte mit Betreten des Schulgeländes aus. Ich benutze sie nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft.
  8. Ich verlasse das Schulgelände während der Schulzeit nicht eigenmächtig.
  9. Für meine Wertsachen bin ich allein verantwortlich.
  10. Ich fahre nicht mit Inlinern, Rollern, Skateboards oder ähnlichem auf dem Schulgelände.

Unterricht

  1. Ich erscheine selbstverständlich pünktlich und mit vollständigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht. Zum Fachraum gehe ich erst zum Stundenbeginn.
  2. Ich bin verpflichtet, an sämtlichen schulischen Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts teilzunehmen.
  3. Meine Erziehungsberechtigten melden mich bei Krankheit bis zum Schulbeginn im Schulsekretariat ab. Eine schriftliche Entschuldigung für jede Fehlzeit gebe ich am Tag meiner Rückkehr bei meiner Klassenleitung ab. Über andauernde körperliche Einschränkungen, die den Unterricht betreffen, informieren meine Erziehungsberechtigten die betroffenen Lehrkräfte.
  4. Wenn meine Lehrkraft 5 Minuten nach dem Klingelzeichen noch nicht in der Klasse ist, melden sich die Klassensprecher bei der Schulverwaltung.
  5. Ich hänge Jacke und Kopfbedeckungen vor dem Unterricht an die Garderobe.
  6. Ich esse oder trinke im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
  7. Nach Unterrichtsschluss stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch und achte darauf, dass die Fenster geschlossen sind. Ich verlasse meinen Platz und den Klassenraum in ordentlichem Zustand.

Pausen

  1. In der Pause gehe ich auf den Schulhof. Die Pausenregelung für die 9. und 10. Klasse trifft die Klassenleitung.
  2. Die Mensa und die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  3. In der Regenpause (drei kurze Klingelzeichen) darf ich mich im Gebäude aufhalten.
  4. In den Pausen darf ich mit weichen Bällen spielen, ohne andere zu belästigen oder zu gefährden.