Leistung und Noten

Zu jeder Schule gehört auch die Leistungsmessung über mündliche Mitarbeit, Klassenarbeiten oder Tests. Diese Leistungen sollen verständlich rückgemeldet werden. Ziel ist es, auf Basis dieser Rückmeldung gut weiterlernen zu können: Entweder Dinge, die noch nicht verstanden sind oder Neues, was darauf aufbaut. Die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule nutzt das sogenannte Ü-Noten-System für alle Anforderungsebenen, das schlank und verständlich ist, weil das Lernen selbst das Wichtigste ist. 

Die Übertragungsnoten

In Gemeinschaftsschulen werden Schülerinnen und Schüler auf vier verschiedenen Anforderungsebenen unterrichtet: Auf der Anforderungsebene des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA), auf der Ebene des mittleren Schulabschlusses (MSA) sowie auf der Anforderungsebene für die Oberstufe (G). Hinzu kommt die individuelle Ebene des Förderschulabschlusses.

ESA, MSA und G werden mit Hilfe der Übertragungsskala (Ü-Noten-Skala) verrechnet.

 

Übertragungsskala  Ü1  Ü2 Ü3 Ü4 Ü5 Ü6 Ü7 Ü8
Anforderungsebene
ESA
1 1 1 2 3 4 5 6
Anforderungsebene MSA 1 1 2 3 4 5 6 6
Anforderungsebene Übergang Oberstufe (G) 1 2 3 4 5 6 6 6

 

Differenzierung in Leistungsnachweisen

In Leistungsnachweisen wie Tests, Klassenarbeiten oder gleichwertigen (alternativen) Leistungsnachweisen kann diese Ü-Noten-Skala in folgender Form verwendet werden:

Arbeiten ohne erkennbare Anforderungsebenen

Es gibt leichte und schwere Aufgaben, bei denen ich selbst einscheiden muss, welche ich bearbeite.

Leistungsdifferenzierte Arbeiten

Es gibt verschieden schwere Arbeiten, die meine Lehrkraft mir gibt oder die ich selbst aussuchen kann.

Leistungsdifferenziert gekennzeichnete Aufgaben

Innerhalb einer Arbeit gibt es verschieden schwere Aufgaben, die gekennzeichnet sind.

Natürlich differenzierte Aufgaben

Die Aufgaben sind „natürlich“ differenzierend. Das bedeutet, dieselbe Aufgabe kann verschieden anspruchvoll bearbeitet werden. Zum Beispiel Aufsätze.

Abschlüsse

Achtung: Im Zeugnis selbst werden keine Ü-Noten ausgewiesen.

Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses im 9. Jahrgang:
Alle Noten sind Ü6 oder besser, maximal eine Ü7, keine Ü8.

Versetzung in die 10. Jahrgangstufe 
Alle Noten sind Ü5 oder besser, maximal eine Ü6, keine Ü7 (oder Ü8). In der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch ist ein Durchschnitt von Ü5 oder besser notwendig.
Abweichend davon kann die Klassenkonferenz die Versetzung auch ohne das Erreichen dieser Ergebnisse beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit im 10. Schuljahr zu erwarten ist.

Erreichen des Mittleren Schulabschlusses im 10. Jahrgang
Alle Noten sind Ü5 oder besser, maximal eine Ü6, keine Ü7 (oder Ü8).

Übergang in die Oberstufe:
Alle Noten sind Ü4 oder besser, maximal eine Ü5, keine Ü6, Ü7. In der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch ist ein Durchschnitt von Ü4 oder besser notwendig.
Abweichend davon kann die Klassenkonferenz die Versetzung auch ohne das Erreichen dieser Ergebnisse beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe zu erwarten ist.

 

Gesetzlicher Hintergrund:

  • Schulgesetz – §16 –  LINK
  • Übertragsungsskala – Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen – §4 –   LINK
  • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) – §7 – LINK
  • Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und
    anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung – ZVO) – LINK
  • Handreichung „Zeugnisse in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen“ –  LINK